Abmahnwelle – Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG…

Seit einigen Tagen rollt eine Welle von Abmahnungen über Deutschland. Zahlreiche Verbraucher sind verunsichert über die erhaltene Email mit der Abmahnung. Bei diesen Abmahnungen handelt es sich um Fake-Abmahnungen die NICHT von der im Absender genannten Kanzlei stammen. Die genannten Kanzleien wissen meist nicht einmal das deren Name von Betrügern missbraucht wird.

Im Anhang dieser Nachrichten findet sich dann eine zip-Datei die angeblich Details zu dem vergehen beinhalten soll. Doch bei diesen zip-Dateien wird eine Schadsoftware (Virus oder Trojaner) vermutet. Beim Öffnen dieser zip-Datei würde sich also ein Virus bzw. Trojaner auf eurem PC einnisten. Daher sollte jeder darauf verzichten den Anhang zu öffnen.

Hier mal ein paar Beispiele für diese Fake Abmahnungen der aktuelle Abmahnwelle:

Guten Tag,

Wir von Scheuermann, Westerhoff, Strittmatter Rechtsanwälte haben Beweise dafür, dass Sie am 04.07.2014 von Ihrem Computer aus das Musikalbum “Children of Bodom – Halo of Blood” heruntergeladen und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben. Passiert ist es um 04:32:22. Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme gerichtliche Konsequenzen für Sie bedeutet. Soweit muss es aber nicht kommen, falls Sie uns gegenüber eine Zahlung in Höhe von 300.52 Euro leisten. Dieses Angebot besteht jedoch nur innerhalb der nächsten 48 Stunden.

Hochachtungsvoll,
Scheuermann, Westerhoff, Strittmatter Rechtsanwälte
+49 3691 2704 437

Betreff: Rechtsanwaltskanzlei Schwier mahnt Sie wg. des Downloads von Celine Dion – Loved Me Back to Life ab

Guten Tag,

Wir von Rechtsanwaltskanzlei Schwier haben Beweise dafür, dass Sie am 04.07.2014 von Ihrem Rechner aus das Musikalbum “Celine Dion – Loved Me Back to Life” gedownloadet und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben. Passiert ist es um 20:02:03. Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme juristische Konsequenzen für Sie mit sich bringt. Soweit muss es aber nicht kommen, falls Sie uns gegenüber eine Überweisung in Höhe von 402.74 Euro vollbringen. Dieser Vorschlag gilt jedoch nur während der nächsten 48 Stunden.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwaltskanzlei Schwier
+49 3907 9595 266

Guten Tag,

Wir von Rechtsanwalt Carsten Peter haben Nachweise dafür, dass Sie am 03.07.2014 von Ihrem Computer aus das Musikalbum “Britney Spears – Britney Jean” geladen und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben. Passiert ist es um 11:13:06. Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme juristische Konsequenzen für Sie mit sich bringt. Soweit muss es aber nicht kommen, falls Sie uns gegenüber eine Überweisung in Höhe von 399.92 Euro leisten. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur während der nächsten 48 Stunden.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Carsten Peter
+49 761 3593 764

Guten Tag,

Wir von Paulus Rechtsanwälte haben Beweise dafür, dass Sie am 03.07.2014 von Ihrem Computer aus das Musikalbum “Armin van Buuren – Intense” heruntergeladen und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben. Passiert ist es um 08:48:33. Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme juristische Konsequenzen für Sie bedeutet. Soweit muss es aber nicht kommen, wenn Sie uns gegenüber eine Abschlagszahlung in Höhe von 460.24 Euro leisten. Diese Option besteht jedoch lediglich innerhalb der nächsten 48 Stunden.

Hochachtungsvoll,
Paulus Rechtsanwälte
+49 3741 4890 776

Guten Tag,

Wir von Rechtsanwalt Marcus Meier haben Beweise dafür, dass Sie am 02-07-2014
von Ihrem Computer aus das Musikalbum “Pet Shop Boys – Electric” heruntergeladen
und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben. Passiert ist es um 06:42:19. Sie
verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme juristische Konsequenzen für Sie
bedeutet. Soweit muss es aber nicht kommen, falls Sie uns gegenüber eine
Abschlagszahlung in Höhe von 235.11 Euro leisten. Dieser Vorschlag gilt jedoch
nur während der nächsten 48 Stunden.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Marcus Meier
+4934358174516

Guten Tag,

Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG am 02-07-2014. Das
Musikalbum “Queens of the Stone Age – …Like Clockwork” wurde von Ihrer IP
49.141.180.44 gegen 13:56:19 runtergeladen. Dies verstößt gegen § 19a UrhG und
muss zum verantwortlichen Amtsgericht gemeldet werden. Nur die
schnellstmögliche Zahlung eins Vergleichsbetrags von 332.49 Euro kann dies
abwenden. Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der nächsten 48 Stunden.
Details finden Sie im angehängten Dokument 8988dccb7e0c.zip

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Alexander Kysucan
+49-7274-5247-735

Guten Tag,

Wir von Von Kenne und Partner haben Nachweise dafür, dass Sie am 05.07.2014 von Ihrem Personalcomputer aus das Musikalbum “Bullet For My Valentine – Temper Temper” heruntergeladen und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben. Passiert ist es um 11:37:09. Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme juristische Konsequenzen für Sie bedeutet. Soweit muss es aber nicht kommen, falls Sie uns gegenüber eine Zahlung in Höhe von 319.23 Euro leisten. Dieser Vorschlag gilt jedoch nur innerhalb der nächsten 48 Stunden.

Hochachtungsvoll,
Von Kenne und Partner
+49 3591 8948 946

Guten Tag,

Wir von DigiProtect haben Beweise dafür, dass Sie am 02.07.2014 von Ihrem Computer aus das Musikalbum “Backstreet Boys – In a World Like This” heruntergeladen und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben. Passiert ist es um 13:23:29. Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme gerichtliche Konsequenzen für Sie bedeutet. Soweit muss es aber nicht kommen, wenn Sie uns gegenüber eine Abschlagszahlung in Höhe von 249.47 Euro leisten. Dieser Vorschlag gilt jedoch nur während der nächsten 48 Stunden.

Hochachtungsvoll,
DigiProtect
+49 3361 9157 127

Guten Tag,
Unsere Anwaltskanzlei Bindhardt & Lenz hat Hinweise darauf, dass am 04-07-2014 der Film “Final Destination 3” von Ihrer IP, der 27.64.108.206, illegal geladen wurde, und zwar um 03:41:48.
Das verstößt gegen §19a UrhG, was eine Straftat mit sich bringt. Falls Sie uns keine Strafgebühr i.H.v. 459.55 Euro innerhalb der nächsten drei Tage überweisen. Sämtliche Einzelheiten finden Sie im Anhang embanked.zip. Bitte sputen Sie sich mit der Bezahlung, falls Sie ein Verfahren vor Gericht verhindern möchten.
Hochachtungsvoll,
Bindhardt & Lenz
+49 621 6308 737


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