PDC Premium Direct-Card GmbH

So, gerade schon RWG Inkasso GmbH hier auf der Webseite eingetragen und jetzt kommen wir mal zu PDC Premium Direct-Card GmbH die den Auftrag an das Inkassobüro erteilt haben meiner Frau eine Forderung von 2008 zu senden.

Das ganze hat einen komischen Beigeschmack, da wir uns schon damals die Fragen gestellt haben was das bitte für ein Unternehmen sein soll und was für eine Mitgliedschaft? Damals ging es auch um irgendeine Karte die meine Frau nie bekommen hatte. Damals wurde uns mitgeteilt die Sache sei erledigt aber jetzt scheinen die andere Unterlagen vorliegen zu haben und rollen das ganze wieder auf.

Auf angebliche Mahnschreiben bzw. Anwaltsschreiben haben wir nicht reagiert. Diese haben wir aber auch nie bekommen. Wäre so ein Brief gekommen hätte ich sicherlich reagiert. So einen Rechtsstreit lasse ich mir doch nicht entgehen ;-).

Bei unserer Recherche im Internet (um verstehen zu können wer das ist und was die wohl wollen) sind wir dann auf andere Betroffene gekommen die wohl auch in den letzten Wochen ebenfalls diese Zahlungsaufforderung bekommen haben. Auch diese schilderten den Fall ähnlich und angeblich war es auch bei diesen geklärt und jetzt wird es wieder neu aufgerollt.

Hier mal das Schreiben von RWG Inkasso GmbH:

Inkassoauftrag von: PDC Premium Direct-Card GmbH, Sietwenderstr. 25 (15), 21706 Drochtersen

Sehr geehrte Frau xxx

wir sind von der oben genannten Gläubigerin beauftragt worden, die von Ihnen geschuldeten Beiträge aus Ihrer Mitgliedschaft Nr. 200.xxx.xxx einzuziehen.
Mittlerweile schulden Sie unserer Auftraggeberin 6 Jahresbeiträge, da Ihre Mitgliedschaft noch immer aktiv ist, denn Sie haben diese bisher nicht gekündigt. Jedoch haben Sie es versäumt, nach der am 05.09.2008 nicht eingelösten Lastschrift, die jeweiligen Jahresbeiträge bis heute, selbst einzuzahlen bzw. zu überweisen. Verschiedene Mahnungen (unter anderem auch Rechtsanwaltsmahnung/en aus Hamburg) haben Sie einfach ignoriert.
Sie befinden sich deshalb gemäß § 286 Abs. 2.1 und 2.3 BGB in Verzug und haben auch die Kosten unserer Inanspruchnahme zu tragen.
Inzwischen sind Ihre Schulden auf nachfolgend aufgeschlüsselte Beträge gestiegen (noch ohne Verzugszinsen):

Forderungsaufstellung per 29.04.2014
Hauptforderung (6x Jahresbeitrag á 49,90 Euro) 299,40 €
….
….
Zu zahlender Gesamtbetrag (Zwischensumme 1+2) 387,44 €

Wir setzen Ihnen hiermit eine letzte außergerichtliche Frist bis zum 13.05.2014 zur Begleichung Ihrer Schulden auf unser unten genanntes Konto bei der Commerzbank.
Sollten Sie den oben genannten Gesamtbetrag nicht in einer Summe begleichen können, setzen Sie sich unbedingt mit uns in Verbindung und unterbreiten uns einen realistischen akzeptierbaren Ratenzahlungsvorschlag.
Diesen werden wir dann prüfen und Sie entsprechend benachrichtigen.
Kein Verständnis werden wir hingegen aufbringen, wenn Sie sich innerhalb der gesetzten Frist nicht gerührt haben. In diesem Fall werden wir den gesetzlichen Rahmen der Forderungsdurchsetzung (Zahlungsklage beim Amtsgericht) voll ausschöpfen, was dann für Sie mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden sein wird. Zudem wird es danach einen Eintrag bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien geben, sowie Lohn- und Kontopfändung, was alles mit unangenehmen Nachteilen für Ihre Kreditwürdigkeit verbunden sein wird.

Wir hoffen in Ihrem Interesse, dass Sie die Angelegenheit doch noch ohne gerichtliche Hilfe erledigen werden.

Mit freundlichem Gruß
RWG Inkasso GmbH

 

Dieses Schreiben spricht wie alle Inkassoschreiben eine ganz klare Sprache und wirkt auf viele sicherlich einschüchternd. Doch so einfach können die einem keine Angst machen. Wer etwas bezahlt was er gar nicht bekommen hat, oder etwas zahlt von dem er gar nicht weiß was es sein soll der macht einen Fehler. Also gilt es dies erst einmal zu klären.

Ich könnte jetzt auch die paar Euro überweisen und die Sache wäre erledigt aber nicht mit mir. Das ganze war schon lange geklärt und wir fühlen uns hier ein wenig verar***t. Daher werde ich der Sache weiter nachgehen und meinen Anwalt zusätzlich damit beauftragen. Schauen wir mal zu welchem Ergebnis eine Gerichtsverhandlung führen wird.

Was tun gegen Forderung von RWG Inkasso GmbH?

Meine erste Aktion heute war bei der Gläubigerin anzurufen – leider nur der Anrufbeantworter. Das ganze telefonisch zu klären kann ich jedoch keinem empfehlen da man dann nichts schriftlich hat. Also in jedem Fall schriftlich. Gar nicht zu reagieren ist auch der falsche Weg….

Mein nächster Schritt wird die Kontaktaufnahme mit dem Inkassobüro sein. Dieses werde ich aufforderung mir alle Vorliegenden Unterlagen zu übersenden um überhaupt erst einmal zu wissen worum es hier aus deren Sicht geht. Zusätzlich werde ich denen die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien untersagen. Das ganze natürlich zur Post und per Einschreiben.

 

An alle Betroffenen

Unsere Recherche führte ja zu weiteren Betroffenen mit ähnlichem Fall. Ich würde mich sehr freuen und es wäre sehr hilfreich wenn alle Betroffenen sich hier im Kommentarbereich melden würden und ihre Erfahrungen mitteilen würden. Dies ist sicherlich hilfreich bei der weiteren Vorgehensweise und Prüfung des Sachverhalts.

Ich freue mich auch über Meinungen dazu.

 


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