Verehrter Kunde,

unsere Anwalts-Kanzlei wurden von Norton Shop Online GmbH gebeten Ihre gesetzlichen Rechte in Ihrer Angelegenheit zu vertreten.

Sie bekommen diese Mahnung als letzte Chance Ihre ausstehende Rechnung zu bezahlen. Danach wird ohne weitere Schreiben ein Strafverfahren gegen Sie angestrebt.

Mit dem online abgeschlossenem Vertrag vom 04.06.2013 haben Sie sich rechtlich verpflichtet den Betrag in Höhe von 297,00 Euro an Norton Shop Online GmbH zu begleichen. Die Lieferung erfolgte an die angegebene Adresse und ist nachweisbar.

Die Leistungen unserer Beauftragung und die gesetzlichen Mahnungen:
2,00 Euro (Vergütung nach § 4 Abs. 1 und 2)
14,00 Euro (Leistungen nach 4641)

Die Rechnung haben Sie bis heute nicht an das Bankkonto von unseren Mandanten überwiesen. Außerdem sind Sie verpflichtet die Ausgaben unserer Inanspruchnahme im vollen Umfang zu bezahlen.

Wir verpflichten Sie, den ausstehenden Rechnungsbetrag in Höhe von von 157,58 Euro so bald wie möglich auf das Bankkonto unseren Mandanten zu bezahlen.

Die Kontonummer und die Lieferdaten Ihrer Bestellung sind im angehängtem Ordner. Für den Eingang des Betrags setzten wir Ihnen eine gesetzliche Frist bis zum 04.07.2013.

Mit besten Grüßen
Tobias Heinrich Inkasso Anwaltschaft

…ich habe dort natürlich nie etwas bestellt, geschweige etwas erhalten.
Beim mehrmaligem, aufmerksamen lesen sind mir dann einige Ungereimtheiten aufgefallen (Anrede, unterschiedliche Beträge, Verplichtung) und auf zip datei war ich auch nicht neugierig!!!Bin aber trotzdem vorsorglich zur Polizei gegangen und hab mich beraten lassen.
Solchen Betrügern muß einfach das Handwerk gelegt werden!


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