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Guten Tag Hans Zxxx,

mit dem Auftrag vom 14.04.2013 haben Sie sich vertraglich verpflichtet die Summe von 626,00 Euro an Heine Online GmbH zu begleichen. Dem sind Sie bis jetzt nicht nachgekommen. Weiterhin sind Sie aus Gründen des Verzuges verpflichtet die Ausgaben unserer Beauftragung zu tragen.

Unsere Anwaltskanzlei wurden von Heine Online GmbH beauftragt die gesetzlichen Interessen zu vertreten. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wurde anwaltlich zugesichert.

Diese ergeben sich nach dieser Abrechnung:

15,00 Euro (nach Nummer 7123 RGV}
8,00 Euro (Pauschalvergütung gemäß RVG § 4 Abs. 1 und 2}

Wir verpflichten Sie mit Kraft unserer Mandantschaft den Gesamtbetrag auf das Bankkonto unseren Mandanten zu überweisen. Die Bankdaten und die Einzelheiten der Bestellung finden Sie im Anhang. Für den Eingang der Zahlung geben wir Ihnen eine letzte Zeitfrist bis zum 17.06.2013.

Mit freundliche Grüßen Jonah Heinrich Anwaltschaft


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