email vom 13.06.2013 (incl. Grammatikfehler + Interpunktionsfehler + “RGV” statt “RVG”):

…mit dem ausgeführtem Auftrag vom 25.04.2013 haben Sie sich vertraglich verpflichtet die Summe von 618,00 Euro an unseren Mandanten zu begleichen. Dieser Pflicht sind Sie bis heute nicht nachgekommen. Weiterhin sind Sie aus Gründen des Verzuges verpflichtet die Ausgaben unserer Leistung zu tragen.

Unsere Anwaltskanzlei wurden von Toysrus GmbH beauftragt die finanziellen Interessen zu vertreten. Die Bevollmächtigung wurde anwaltlich schriftlich zugesichert.

Diese belaufen sich nach folgender Kostenrechnung:

19,00 Euro (nach Nummer 5746 RGV}
14,00 Euro (Vergütung gemäß RVG § 4 Abs. 1 und 2}

Wir zwingen Sie mit Kraft unserer Mandantschaft den gesamten Betrag auf das Konto unseren Mandanten zu übersenden. Die Bankdaten und die Einzelheiten Ihrer Bestellung finden Sie im angehängtem Ordner. Für den Eingang der Zahlung geben wir Ihnen eine gesetzliche Zeitfrist bis zum 23.062013.

Mit freundliche Grüßen Maria Hartmann Inkasso Anwaltschaft


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